Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Pfarrweisach geht in Vorleistung und lehnt aber eine separate Übernahme der Kosten in Höhe von 7.491,99 € aufgrund der angespannten Haushaltslage ab.

 

  1. Die Gemeinde Pfarrweisach beruft sich auf den Gemeinderatsbeschluss Nr. 59 vom 01.08.2023. Davon ausgehend soll am Ende des Haushaltsjahres 2026 geschaut werden, inwieweit Betriebskosten angefallen sind. Sollten die Betriebskosten unter 7.500 € liegen, ist dem Schwimmbadverein der Restbetrag, der bis zum Erreichen der Höchstgrenze von 7.500 € fehlt, als Zuschuss auszuzahlen.

 

  1. Für eine weitergehende Förderung ist nach dem Wirtschaftsjahr 2026 ein separater Antrag zu stellen.