Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

Zu der Jahresrechnung der Gemeinde Pfarrweisach für das Haushaltsjahr 2024 wird mit den im Beschluss des Gemeinderats Pfarrweisach vom 03.03.2026, GdRP 003/2026, lfd. Nr. 23 (für 2024) festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO Entlastung erteilt.