Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Ebern beschließt die Planunterlagen vom 25.07.2025 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vorbacher Seeleite Nord“, sowie zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebern zu billigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB, sowie die frühzeitige Unterrichtung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 06.10.2025 bis zum 10.11.2025 durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Billigungs- und Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, sowie die Unterlagen auf der Website und dem Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern zu veröffentlichen.