Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

Die folgenden Niederschriften (öffentlicher Teil) werden mit den angesprochenen Änderungen gebilligt:

UBA 002/2025 vom 09.04.2025 – ohne Einwände

StR 06/2025 vom 31.07.2025

Hier stellt StR Heinemann fest, dass bei TOP 75 „Vorstellung und Feststellung des aktualisierten Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Ebern“ festgehalten werden sollte, dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, ob ein gebrauchtes oder ein neues Fahrzeug angeschafft werden soll.