Sitzung: 08.05.2025 StR/04/2025
Beschluss: Zugestimmt
b) Beschluss:
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen (Haushaltsplan) der Stadt Ebern für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt beschlossen.
Haushaltssatzung
der Stadt Ebern
(Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ebern folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.357.880,00 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.588.061,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 1.800.000,00 € festgesetzt
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf
5.554.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ist in der Satzung über die Festsetzung der Grund-und Gewerbesteuerhebesätze der Stadt Ebern (Hebesteuersatzung) erfolgt.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern betragen:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350
v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 220
v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Behörde:
Stadt Ebern
Ebern,
Stadt Ebern (Siegel)
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Jürgen
Hennemann, 1. Bürgermeister
