Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen (Haushaltsplan) der Stadt Ebern für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt beschlossen.

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Ebern

(Landkreis Haßberge)

 

für das Haushaltsjahr 2025

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ebern folgende Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit      21.357.880,00 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          6.588.061,00 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.800.000,00 € festgesetzt

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

5.554.000,00 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ist in der Satzung über die Festsetzung der Grund-und Gewerbesteuerhebesätze der Stadt Ebern (Hebesteuersatzung) erfolgt.

 

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen:

1. Grundsteuer              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)     350 v.H.

 

                                        b) für die Grundstücke (B)                                           220 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                            350 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

 

                                                                                                             Behörde:

                                                                                                        Stadt Ebern

Ebern,

Stadt Ebern                                          (Siegel)

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                                                                                          Jürgen Hennemann, 1. Bürgermeister