Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

1.)  Die folgenden Märkte sollen in den Jahren 2024 – 2028 wie folgt stattfinden.

 

Frühlingsmarkt:                   erster Sonntag nach Ostern

 

Frühsommermarkt:              zweiter Sonntag nach Pfingsten

 

Septembermarkt:                 zweiter Sonntag im September

 

2.)  Bürgermeister Kropp wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Marktfestsetzungen zu beantragen.

 

3.)  Es wird eine pauschale Standplatzgebühr i.H. von 10,00 €, sowie eine zusätzliche Strompauschale i.H. von 5,00 € für die genannten Märkte festgesetzt.