Sitzung: 08.01.2024 Marktgemeinderat Rentweinsdorf
Beschluss: Zugestimmt
b) Beschluss:
1.) Die folgenden Märkte sollen in den Jahren 2024 – 2028 wie folgt stattfinden.
Frühlingsmarkt: erster Sonntag nach Ostern
Frühsommermarkt: zweiter Sonntag nach Pfingsten
Septembermarkt: zweiter Sonntag im September
2.) Bürgermeister Kropp wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Marktfestsetzungen zu beantragen.
3.) Es wird eine pauschale Standplatzgebühr i.H. von 10,00 €, sowie eine zusätzliche Strompauschale i.H. von 5,00 € für die genannten Märkte festgesetzt.
