Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen (Haushaltsplan) der Julius-Pfrüdnerspital-Stiftung Ebern für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt beschlossen:

 

 

Haushaltssatzung


der Julius-Pfründnerspital-Stiftung Ebern

(Landkreis Haßberge)

 

für das Haushaltsjahr 2023


Die Julius-Pfründnerspital-Stiftung Ebern erlässt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                  22.550,--

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                     7.560,-- ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von 3.700 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

Ebern,                                                       (Siegel)

Julius-Pfründnerspital-Stiftung Ebern                                      ___________________________

                                                                                                           Jürgen Hennemann

                                                                                                      1. Bürgermeister Stadt Ebern

                                                                                                             Stiftungsvorstand