Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

  1. Belange der Marktes Rentweinsdorf werden durch die Planung nicht berührt.
  2. Von Seiten des Marktes Rentweinsdorf besteht Einverständnis gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur vorhabenbezogenen Bauleitplanung „Freiflächen-Photovoltaikpark Reckendorf“ sowie zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reckendorf.