Beschluss: Zugestimmt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 182, Gmkg. Reutersbrunn, im Straßenbestandsverzeichnis der Gemarkung Reutersbrunn vorgetragen unter Nr. 10, soll in einem Teilbereich von 102 m veräußert werden und verliert damit seine Verkehrsbedeutung.

Es wird deshalb beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr.10, zum 01.09.2023 einzuziehen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 182, Gmkg. Reutersbrunn, nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen.