Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

  1. Das Honorarangebot des Architekturbüros Haines-Leger aus Würzburg vom 16. Februar 2023 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Sandhof – Heubach“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit einer Auftragssumme von 48025,95 Euro wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie eine Kostenübernahmeerklärung auszuarbeiten und mit dem Bauträger vor der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB abzuschließen.

 

  1. Der amtierende Bürgermeister wird ermächtigt den Planungsauftrag zu erteilen, damit  das Bauleitplanverfahren so bald wie möglich eingeleitet werden kann.