Sitzung: 04.04.2022 Marktgemeinderat Rentweinsdorf
Beschluss: Zugestimmt
b) Beschluss:
- Der Beschluss des MGR Rentweinsdorf zu TOP 54 Ziffer 1 vom 20.6.2006 wird wieder in Kraft gesetzt mit der Maßgabe, dass die seinerzeit mit den betroffenen Bürgern und Grundholden aus Salmsdorf geschlossene Ausbauvereinbarung außerhalb des damals geltenden Straßenausbaubeitragsrechtes wieder Geltung erlangt.
- Die Verwaltung wird angewiesen, die Festsetzungen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Marktgemeindeteil Salmsdorf vom 05.12.2016 in Form der Änderung vom 04.01.2017 für die Ortsstraßen a) Dorfstraße und b) Geracher Weg sowie vom 04.10.2017 für die c) Alte Staatstraße insgesamt aufzuheben und den Kostenbeitrag auf der Grundlage der geschlossenen Ausbauvereinbarung zu Ziffer1 der Beschlusslage (TOP 54, Ziffer 1, vom 20.06.2006) abzuwickeln und Abhilfe nach § 72 VWGO zu schaffen. Weiter sind alle nachgeordneten Verwaltungsakte zu diesen Bescheiden aufzuheben.
- Die Verwaltung wird angeordnet, die Rückzahlungen für Grundholden mit Widerspruch zu vollziehen. Die Beiträge ohne Widerspruch werden nach § 130 Abgabenordnung beibehalten.
