Sitzung: 27.01.2022 Stadtrat Ebern
Beschluss: Zugestimmt
b) Beschluss:
1. Der Stadtrat Ebern
beschließt das Ergebnis der Abwägung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten
Zwischenbeschlüsse.
2. Die Planunterlagen sind
dahingehend zu überarbeiten, anzupassen und das weitere Verfahren ist
durchzuführen.
3. Der Stadtrat nimmt zur
Kenntnis, dass im Zeitraum vom 18. Oktober 2021 bis einschließlich 26. November
2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattfand und im gleichen
Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt worden ist.
4. Es wird weiter festgestellt,
dass die Planunterlagen entsprechend den geäußerten Einwendungen und Anregungen
der Einwender und Behörden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach §
3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet und soweit erforderlich auf der
Grundlage der gefassten Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits ergänzt
worden sind.
5. Es wird zur Kenntnis
genommen, dass im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
keine Einwände geltend gemacht wurden, die eine Überarbeitung der
Planunterlagen in ihren Grundzügen erforderlich machen.
6. Der Stadtrat Ebern
beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Zwischenbeschlüsse den
von IVS GmbH, Kronach, ausgearbeiteten Bebauungsplan „Beethovenstraße Südwest“
der Stadt Ebern in der Fassung vom 27.01.2022 mitsamt der Begründung und der
darin genannten Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
7. Die Verwaltung wird
beauftragt das Verfahren normenkonform weiter abzuarbeiten.