Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

 

1.    Der Stadtrat Ebern beschließt das Ergebnis der Abwägung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Zwischenbeschlüsse.

2.    Die Planunterlagen sind dahingehend zu überarbeiten, anzupassen und das weitere Verfahren ist durchzuführen.

3.    Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass im Zeitraum vom 18. Oktober 2021 bis einschließlich 26. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattfand und im gleichen Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden ist.

4.    Es wird weiter festgestellt, dass die Planunterlagen entsprechend den geäußerten Einwendungen und Anregungen der Einwender und Behörden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet und soweit erforderlich auf der Grundlage der gefassten Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits ergänzt worden sind.

5.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände geltend gemacht wurden, die eine Überarbeitung der Planunterlagen in ihren Grundzügen erforderlich machen.

6.    Der Stadtrat Ebern beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Zwischenbeschlüsse den von IVS GmbH, Kronach, ausgearbeiteten Bebauungsplan „Beethovenstraße Südwest“ der Stadt Ebern in der Fassung vom 27.01.2022 mitsamt der Begründung und der darin genannten Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

7.    Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren normenkonform weiter abzuarbeiten.