Sitzung: 16.12.2021 Stadtrat Ebern
Beschluss: Zugestimmt
b) Beschluss:
Die Stadt Ebern erlässt gemäß Art. 81 Bayerische Bauordnung die als Anlage 1 dem Original der Niederschrift beigefügte 1. Änderung der Gestaltungssatzung (§ 5) für die Altstadt Ebern.
Die weiteren Festsetzungen der Gestaltungssatzung, Stand: 01.03.2013 bleiben in Kraft.