Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

Die Stadt Ebern erlässt gemäß Art. 81 Bayerische Bauordnung die als Anlage 1 dem Original der Niederschrift beigefügte 1. Änderung der Gestaltungssatzung (§ 5) für die Altstadt Ebern.

Die weiteren Festsetzungen der Gestaltungssatzung, Stand: 01.03.2013 bleiben in Kraft.