Sitzung: 16.11.2021 Gemeinderat Pfarrweisach
Beschluss: Zugestimmt
b) Beschluss:
1. Belange der Gemeinde Pfarrweisach werden durch den Standort der Planung nicht berührt.
2. Von Seiten der Gemeinde Pfarrweisach besteht Einverständnis gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB zu der beabsichtigten vorhabenbezogenen Planung.
3. Die Durchleitung des aus dem Solarpark erzeugten Stromes über gemeindliche Weg- und Straßenflächen sowie Grundstücke der Gemeinde Pfarrweisach wird nicht gestattet.
4. Der Durchleitungspunkt zum Umspannwerk des Netzbetreibers ist vom Projektentwickler daher so zu wählen, dass keine straßen- und Wegeflächen sowie Grundstücke der Gemeinde Pfarrweisach betroffen sind.