Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

Die beantragten Zuschüsse für die Jugendarbeit 2020 der örtlichen Vereine werden wie im Sachverhalt dargestellt (Gesamtsumme 987,50 EUR) gewährt.

 

Die Vereine erhalten pro jugendliches Vereinsmitglied im Alter von sechs bis 18 Jahren bis zu 12,50 EUR. Für die Altersobergrenze ist das Jahr maßgebend, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

 

Der Musikverein St. Kilian wird nochmals auf die fristgerechte Abgabe des Antrages auf Jungendförderung hingewiesen.