Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

  1. Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 330, Gmkg. Pfarrweisach, vorgetragen unter Nr. 76 des Straßenbestandsverzeichnisses für Feld- und Waldwege in der Gemarkung Pfarrweisach hat seine Verkehrsbedeutung verloren und wird auf seiner gesamten Länge eingezogen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung des Weges Nr. 76 nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen und die Eintragung im Straßenbestandsverzeichnis zu vollziehen.