TOP Ö 12: Bauleitplanung; Beethovenstraße Südwest hier: Beschluss über die Billigung der Planung und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichekeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

1.   Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro IVS, Kronach, gefertigten Vorentwurf zum Bebauungsplan „Beethovenstraße-Südwest“ samt Begründung in der Fassung vom 25. Februar 2021.

2.   Der Stadtrat Ebern beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1BauGB auf der Grundlage der im Vorscooping gewonnenen Erkenntnisse durchzuführen.

3.   Der Zeitraum und die Modalitäten der frühzeitigen Beteiligung sind zwischen der Verwaltung und dem beauftragten Ingenieurbüro abzustimmen.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die innere und äußere Erschließung (Bau Wendehammer, Hausanschlusse, Leitungsumverlegungen etc.) zu ermitteln und dem Stadtrat Ebern Bericht zu erstatten.