Sitzung: 25.02.2021 Stadtrat Ebern
Beschluss: Zugestimmt
b) Beschluss:
1.
Der
Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro IVS, Kronach, gefertigten Vorentwurf zum
Bebauungsplan „Beethovenstraße-Südwest“ samt Begründung in der Fassung vom 25.
Februar 2021.
2.
Der
Stadtrat Ebern beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1BauGB auf der Grundlage der im Vorscooping
gewonnenen Erkenntnisse durchzuführen.
3.
Der
Zeitraum und die Modalitäten der frühzeitigen Beteiligung sind zwischen der
Verwaltung und dem beauftragten Ingenieurbüro abzustimmen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die innere und äußere Erschließung
(Bau Wendehammer, Hausanschlusse, Leitungsumverlegungen etc.) zu ermitteln und
dem Stadtrat Ebern Bericht zu erstatten.