Sitzung: 25.02.2021 Stadtrat Ebern
Beschluss: Zugestimmt
b) Beschluss:
1. Der Stadtrat Ebern beschließt das
Ergebnis der Auswertung und Abwägung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten
Zwischenbeschlüsse.
2. Die Planunterlagen sind dahingehend
zu überarbeiten, anzupassen und das weitere Verfahren ist durchzuführen.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass
im Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 15. Januar 2021 die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattfand und im gleichen Zeitraum
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt worden ist.
4. Es wird weiter festgestellt, dass die
Planunterlagen entsprechend den geäußerten Einwendungen und Anregungen der
Einwender und Behörden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet und soweit erforderlich auf der
Grundlage der gefassten Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits ergänzt
worden sind.
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass
im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände
geltend gemacht wurden, die eine Überarbeitung der Planunterlagen in ihren
Grundzügen erforderlich machen.
6. Der Stadtrat Ebern billigt die von
der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH, Bamberg, ausgearbeitete Planung
zur vorhabenbezogenen 5. Bebauungsplanänderung Sandhof -Lidl-Erweiterung- in
der Fassung vom 11.11.2020 zur Satzungsbeschlussfassung am 25.02.2021.
7. Der Stadtrat Ebern beschließt unter
Berücksichtigung der vorab gefassten Zwischenbeschlüsse die von der
Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH, Bamberg, ausgearbeitete vorhabenbezogene
5. Bebauungsplanänderung Sandhof - Lidl-Erweiterung- in der Fassung vom
11.11.2020 als Satzung.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhabenbezogene
5. Änderung des Bebauungsplanes Sandhof –Lidl-Erweiterung- dokumentiert nach
Bekanntmachung der Genehmigung der diesbezüglichen 22.
Flächennutzungsplanänderung auszufertigen, den Satzungsbeschluss ortsüblich
bekannt zu machen und die Bebauungsplanänderung damit in Kraft zu setzen sowie
die Unterlagen auf der homepage der Stadt Ebern einzustellen und zu
veröffentlichen.