Sitzung: 25.02.2021 Stadtrat Ebern
Beschluss: Zugestimmt
b) Beschluss:
1. Der Stadtrat Ebern beschließt das
Ergebnis der Auswertung und Abwägung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten
Zwischenbeschlüsse.
2. Die Planunterlagen sind dahingehend
zu überarbeiten, anzupassen und das weitere Verfahren ist durchzuführen.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass
im Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 15. Januar 2021 die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattfand und im gleichen Zeitraum
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt worden ist.
4. Es wird weiter festgestellt, dass die
Planunterlagen entsprechend den geäußerten Einwendungen und Anregungen der
Einwender und Behörden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet und soweit erforderlich auf der
Grundlage der gefassten Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits ergänzt
worden sind.
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass
im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände
geltend gemacht wurden, die eine Überarbeitung der Planunterlagen in ihren
Grundzügen erforderlich machen.
6. Der Stadtrat Ebern billigt die von
der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH, Bamberg, überarbeitete
22. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich der
vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung Lid-Erweiterung) Planung in der Fassung
vom 11.11.2020 zur Feststellungsbeschlussfassung am 25.02.2021.
7. Der Stadtrat Ebern stellt unter
Berücksichtigung der vorab gefassten Zwischenbeschlüsse die von der
Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH, Bamberg, ausgearbeitete 22.
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich der
vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung Lid-Erweiterung) in der Fassung vom
11.11.2020 fest.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zu
beantragen.
9. Die Verwaltung wird weiter
beauftragt, die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes nach deren Genehmigung dokumentiert auszufertigen und das
Verfahren ortsüblich bekannt zu machen sowie die Unterlagen auf der homepage
der Stadt Ebern einzustellen und zu veröffentlichen.