Beschluss: Zugestimmt

b) Beschluss:

 

1.      Der Stadtrat Ebern beschließt das Ergebnis der Auswertung und Abwägung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Zwischenbeschlüsse.

2.      Die Planunterlagen sind dahingehend zu überarbeiten, anzupassen und das weitere Verfahren ist durchzuführen.

3.      Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass im Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 15. Januar 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattfand und im gleichen Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden ist.

4.      Es wird weiter festgestellt, dass die Planunterlagen entsprechend den geäußerten Einwendungen und Anregungen der Einwender und Behörden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet und soweit erforderlich auf der Grundlage der gefassten Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits ergänzt worden sind.

5.      Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände geltend gemacht wurden, die eine Überarbeitung der Planunterlagen in ihren Grundzügen erforderlich machen.

6.      Der Stadtrat Ebern billigt die von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH, Bamberg, überarbeitete 22. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung Lid-Erweiterung) Planung in der Fassung vom 11.11.2020 zur Feststellungsbeschlussfassung am 25.02.2021.

7.      Der Stadtrat Ebern stellt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Zwischenbeschlüsse die von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH, Bamberg, ausgearbeitete 22. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung Lid-Erweiterung) in der Fassung vom 11.11.2020 fest.

8.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zu beantragen.

9.      Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes nach deren Genehmigung dokumentiert auszufertigen und das Verfahren ortsüblich bekannt zu machen sowie die Unterlagen auf der homepage der Stadt Ebern einzustellen und zu veröffentlichen.