Sitzung: 25.02.2021 Stadtrat Ebern
Beschluss: Zugestimmt
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß Art. 6 Abs. 1 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird eine weitere Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 287, Gmkg. Heubach, auf einer Länge von 45 m zur Ortsstraße gewidmet.
2. Die unter Nr.1 gewidmete Ortsstraße beginnt an der Ortsstraße 19b und endet auf Höhe der Nordgrenze der Fl.Nr. 287/15, Gkg. Heubach. Sie wird als Stichstraße/Verlängerung der bereits bestehenden Ortsstraße 19 b des Straßenbestandsverzeichnisses Heubach (Geschwister-Scholl-Straße) geführt. Die Ortsstraße hat somit auf der Gemarkung Heubach eine neue Gesamtlänge von 426 m.
3. Die Gesamtlänge der Geschwister-Scholl-Straße beträgt durch die Widmung auf beiden Gemarkungen zusammen künftig 475 m.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung ortsüblich bekannt zu machen und die Eintragung im Straßenbestandsverzeichnis zu verfügen.